Viele Angehörige sind überrascht, wenn sie erfahren, dass sie bei der Gestaltung des Grabsteins nicht völlig frei sind. Jeder Friedhof hat eine eigene Satzung mit teils strengen Vorschriften.
Was regelt die Friedhofssatzung?
- Material: Manche Friedhöfe erlauben nur bestimmte Natursteine
- Größe: Höhe, Breite und Tiefe sind oft genau vorgeschrieben
- Farbe: Dunkle Steine sind auf manchen Friedhöfen verboten
- Inschriften: Symbole und Texte müssen genehmigt werden
- Bepflanzung: Auch hier gibt es häufig Vorgaben
Was passiert bei Verstößen?
Wird ein Grabstein ohne Genehmigung aufgestellt oder entspricht er nicht der Satzung, kann die Friedhofsverwaltung die Entfernung anordnen. Die Kosten tragen die Angehörigen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld.
Der Genehmigungsprozess
Vor der Aufstellung muss ein Antrag bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden. Dazu gehören Maßzeichnungen, Materialangaben und ein Gestaltungsentwurf. Die Bearbeitungszeit beträgt oft mehrere Wochen.
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