Viele Angehörige möchten das Grab persönlich gestalten. Doch die Friedhofssatzung setzt dem Grenzen — manchmal engere, als man erwartet.
Was ist meistens erlaubt?
- Blumen und Pflanzen: Innerhalb der Grabgrenzen
- Grabkerzen: In geeigneten, kippsicheren Gefäßen
- Grabvasen: Passend zur Grabgröße
- Kleine Figuren: Engel, Herzen (je nach Satzung)
Was ist häufig verboten?
- Künstliche Blumen: Auf vielen Friedhöfen nicht erlaubt
- Große Figuren oder Skulpturen: Ohne Genehmigung verboten
- Persönliche Gegenstände: Fotos, Spielzeug, Tassen — oft nicht gestattet
- Grableuchten mit Strom: In der Regel nicht erlaubt
- Umrandungen aus Holz oder Metall: Meist nur Naturstein
Warum gibt es diese Regeln?
Friedhöfe möchten ein einheitliches, würdevolles Erscheinungsbild bewahren. Und: Lose Gegenstände können bei Sturm gefährlich werden oder die Grabpflege erschweren.
Individuell ohne Grenzen
Bei einem MEMORYA-Denkmal gibt es keine Vorschriften für Text oder Foto. Sie gestalten es ganz nach Ihren Vorstellungen. Einmalig 199 €, für immer.