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Grabnutzungsrecht verlängern: Kosten und Fristen

Wenn die Ruhezeit abläuft, können Sie das Grabnutzungsrecht verlängern. Erfahren Sie, was das kostet und welche Fristen gelten.

Etwa ein Jahr vor Ablauf der Ruhezeit erhalten Angehörige Post von der Friedhofsverwaltung: Das Grabnutzungsrecht läuft aus. Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie verlängern oder das Grab auflösen lassen.

Was kostet die Verlängerung?

Die Kosten variieren stark nach Gemeinde und Grabart:

  • Urnengrab: 500 – 1.500 € (für weitere 10–15 Jahre)
  • Einzelgrab: 1.000 – 3.000 €
  • Doppelgrab: 2.000 – 5.000 €

Dazu kommen weiterhin die laufenden Pflegekosten.

Wie lange kann man verlängern?

Die meisten Gemeinden erlauben eine Verlängerung um 5 bis 15 Jahre. Manche Gemeinden begrenzen die Gesamtnutzungsdauer, sodass eine unbegrenzte Verlängerung nicht möglich ist.

Was passiert, wenn man nicht verlängert?

Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, wird das Grab abgeräumt und eingeebnet. Der Grabstein wird entfernt und oft geschreddert. Der Erinnerungsort ist dann unwiederbringlich verloren.

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