Nach einem Todesfall stellt sich schnell die Frage: Wer bezahlt das alles? Grabkosten können leicht fünfstellig werden — und die Frage, wer zahlen muss, führt häufig zu Familienkonflikten.
Die gesetzliche Regelung
Grundsätzlich gilt: Die Erben tragen die Bestattungskosten. Das ergibt sich aus § 1968 BGB. Dazu gehören:
- Kosten der Beerdigung selbst
- Friedhofsgebühren
- Grabstein und Grabeinfassung
- Erstbepflanzung
Und die laufende Grabpflege?
Hier wird es kompliziert. Die laufende Grabpflege gehört nicht automatisch zu den Bestattungskosten. Wer das Grab übernommen hat (der Nutzungsberechtigte), ist in der Pflicht, es in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Oft übernimmt ein Familienmitglied das Grab, ohne sich über die langfristigen Kosten im Klaren zu sein.
Was, wenn niemand zahlen kann?
Wenn die Erben die Kosten nicht tragen können, springt in der Regel das Sozialamt ein (§ 74 SGB XII). Allerdings nur für eine einfache Bestattung — ein individueller Grabstein ist darin nicht enthalten.
Streit in der Familie vermeiden
Der beste Weg, Streit zu vermeiden, ist frühzeitig zu planen. Sprechen Sie offen über die Kosten und die Verteilung.
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