Bestattung & Vorsorge5 Min. Lesezeit

Bestattungskosten von der Steuer absetzen: So geht es

Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Erfahren Sie, welche Kosten absetzbar sind und wie Sie vorgehen.

Bestattungskosten sind eine finanzielle Belastung. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen.

Wann sind Bestattungskosten absetzbar?

Bestattungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn:

  • Der Nachlass die Kosten nicht deckt
  • Keine Sterbegeldversicherung die Kosten übernimmt
  • Sie die Kosten selbst getragen haben

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Bestatterkosten
  • Friedhofsgebühren
  • Grabstein und -einfassung
  • Blumenschmuck für die Trauerfeier
  • Traueranzeigen
  • Trauerkleidung (umstritten)

Nicht absetzbar: Trauerkaffee, Bewirtung, Reisekosten der Gäste

Wie hoch ist die Steuerersparnis?

Das Finanzamt erkennt Bestattungskosten bis maximal 7.500 Euro als angemessen an. Abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung ergibt sich die tatsächliche Ersparnis.

Tipp: Alle Belege aufbewahren

Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf. Ohne Belege keine Steuererstattung.

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