Bestattungskosten sind eine finanzielle Belastung. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen.
Wann sind Bestattungskosten absetzbar?
Bestattungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn:
- Der Nachlass die Kosten nicht deckt
- Keine Sterbegeldversicherung die Kosten übernimmt
- Sie die Kosten selbst getragen haben
Welche Kosten sind absetzbar?
- Bestatterkosten
- Friedhofsgebühren
- Grabstein und -einfassung
- Blumenschmuck für die Trauerfeier
- Traueranzeigen
- Trauerkleidung (umstritten)
Nicht absetzbar: Trauerkaffee, Bewirtung, Reisekosten der Gäste
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Das Finanzamt erkennt Bestattungskosten bis maximal 7.500 Euro als angemessen an. Abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung ergibt sich die tatsächliche Ersparnis.
Tipp: Alle Belege aufbewahren
Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf. Ohne Belege keine Steuererstattung.
Günstig und dauerhaft
Ein MEMORYA-Denkmal für 199 € ist eine vergleichsweise kleine Investition mit dauerhaftem Wert.