Nicht jede Familie kann die Kosten einer Bestattung tragen. Für diesen Fall gibt es die Sozialbestattung: Das Sozialamt übernimmt die Kosten einer einfachen, würdevollen Bestattung.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben bestattungspflichtige Angehörige, die die Kosten nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder dem Nachlass des Verstorbenen tragen können (§ 74 SGB XII).
Was wird übernommen?
- Kosten des Bestatters (einfache Ausführung)
- Friedhofsgebühren
- Ein einfacher Sarg oder eine einfache Urne
- Grundkosten der Trauerfeier
Nicht übernommen wird in der Regel: Ein individueller Grabstein, Blumenschmuck, Traueranzeige, Trauerkaffee.
Wie beantrage ich eine Sozialbestattung?
- Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen
- Bedürftigkeit nachweisen (Einkommens- und Vermögensnachweise)
- Kostenvoranschlag des Bestatters einreichen
Würdevoll gedenken trotz knappem Budget
Auch wenn das Budget nur für eine einfache Bestattung reicht: Ein MEMORYA-Denkmal für einmalig 199 € gibt dem Gedenken eine persönliche, dauerhafte Form.