Bestattung & Vorsorge6 Min. Lesezeit

Bestattungsgesetz: Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht

In Deutschland gelten strenge Bestattungsgesetze. Friedhofspflicht, Sargpflicht, Einäscherung — was erlaubt ist und was nicht.

Deutschland hat eines der strengsten Bestattungsgesetze der Welt. Vieles, was in anderen Ländern erlaubt ist, ist hier verboten.

Friedhofspflicht

In Deutschland besteht Friedhofspflicht: Verstorbene müssen auf einem genehmigten Friedhof oder in einem genehmigten Bestattungswald beigesetzt werden. Die Urne zu Hause aufzubewahren ist — anders als in vielen anderen Ländern — nicht erlaubt.

Sargpflicht

In den meisten Bundesländern besteht Sargpflicht für Erdbestattungen. Für muslimische Bestattungen gibt es in einigen Ländern Ausnahmen.

Bestattungspflicht

Angehörige sind verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Die Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister.

Was ist erlaubt?

  • Feuerbestattung (mit vorheriger amtsärztlicher Freigabe)
  • Seebestattung (nur in ausgewiesenen Gebieten)
  • Baumbestattung (in genehmigten Bestattungswäldern)
  • Anonyme Bestattung

Was ist nicht erlaubt?

  • Urne zu Hause aufbewahren
  • Asche verstreuen (mit wenigen Ausnahmen in Bremen)
  • Bestattung im eigenen Garten

Digital ist frei

Ein digitales Denkmal bei MEMORYA unterliegt keinen Bestattungsgesetzen. Es ist eine freie, individuelle Form des Gedenkens. Einmalig 199 €, für immer.

Anzeige

Permanentes digitales Denkmal — 199 € einmalig

Gespeichert auf 50.000+ Computern weltweit. Kann nicht gelöscht werden — auch nicht von uns. Inkl. QR-Code, Kondolenzbuch und Permanenz-Zertifikat.

Jetzt Denkmal erstellen →

memorya.net · MEMORYA GmbH · Frankfurt am Main