Deutschland hat eines der strengsten Bestattungsgesetze der Welt. Vieles, was in anderen Ländern erlaubt ist, ist hier verboten.
Friedhofspflicht
In Deutschland besteht Friedhofspflicht: Verstorbene müssen auf einem genehmigten Friedhof oder in einem genehmigten Bestattungswald beigesetzt werden. Die Urne zu Hause aufzubewahren ist — anders als in vielen anderen Ländern — nicht erlaubt.
Sargpflicht
In den meisten Bundesländern besteht Sargpflicht für Erdbestattungen. Für muslimische Bestattungen gibt es in einigen Ländern Ausnahmen.
Bestattungspflicht
Angehörige sind verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Die Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister.
Was ist erlaubt?
- Feuerbestattung (mit vorheriger amtsärztlicher Freigabe)
- Seebestattung (nur in ausgewiesenen Gebieten)
- Baumbestattung (in genehmigten Bestattungswäldern)
- Anonyme Bestattung
Was ist nicht erlaubt?
- Urne zu Hause aufbewahren
- Asche verstreuen (mit wenigen Ausnahmen in Bremen)
- Bestattung im eigenen Garten
Digital ist frei
Ein digitales Denkmal bei MEMORYA unterliegt keinen Bestattungsgesetzen. Es ist eine freie, individuelle Form des Gedenkens. Einmalig 199 €, für immer.